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   OLG Hamm, 14.09.2009 - I-3 U 9/08   

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OLG Hamm, 14.09.2009 - I-3 U 9/08 (https://dejure.org/2009,22357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2009 - I-3 U 9/08 (https://dejure.org/2009,22357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2009 - I-3 U 9/08 (https://dejure.org/2009,22357)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    a) Der erkennende Senat geht insofern von den in der arzthaftungsrechtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen aus, wonach der Belegarzt von dem Zeitpunkt an vertraglich (§ 278 BGB) wie deliktisch (§ 831 BGB) für Fehler der geburtsbetreuenden Hebamme(n) einstehen muss, in dem die Leitung der Geburt zu seiner Vertragsaufgabe geworden ist - auch wenn die fehlerhaft handelnde Hebamme nicht bei ihm angestellt war (vgl. BGH, VersR 1995, 706 ff.; VersR 2000, 1146 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 99 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 254 ff.).

    Weil die Beklagten zu 1. und 2. sich in einer auch nach außen gemeinsam geführten Praxis zur Erbringung gleichartiger Leistungen auf einem bestimmten Fachgebiet (Gynäkologie und Geburtshilfe) verbunden hatten, waren beide Ärzte Partner des ambulanten Behandlungsvertrages mit der Mutter des Klägers und hafteten demnach für etwaige Versäumnisse des behandelnden Arztes in diesem Bereich gemeinschaftlich (vgl. etwa: BGH, VersR 2000, 1146 ff.; OLG Stuttgart, aaO m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 05.12.1995 - 5 U 44/94
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    Dass die Mutter des Klägers sich eine Geburt unter ärztlicher Leitungsverantwortlichkeit der sie bislang ambulant betreuenden Gynäkologen wünschte, kann vorliegend auch deshalb nicht ernsthaft bezweifelt werden, weil sie sich auf die Krankenhauseinweisung des Beklagten zu 1. hin unter der Diagnosestellung " Plazentainfarkte" am vermeintlich rechnerischen Entbindungstag in der 41. SSW in diejenige Belegklinik begab, die der einweisende Behandler als Facharzt für Geburtshilfe (gemeinsam mit seinem Kollegen) ausschließlich belegärztlich betreute (vgl. dazu etwa: OLG Zweibrücken, NJWE-VHR 1996, 63 ff.).

    Eine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage kann jedenfalls in solchen Fallgestaltungen nicht angenommen werden, bei denen das begehrte Feststellungsurteil zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt oder führen kann - etwa weil zu erwarten ist, dass der haftpflichtversicherte Beklagte sich einem Feststellungsausspruch beugen wird (vgl. z.B. OLG Zweibrücken, NJWE-VHR 1996, 63 ff. m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    - Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2001, 764, 765) darf die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts als Spätfolge des Schadensereignisses - und damit ein Feststellungsinteresse - nur dann verneint werden, wenn aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung der Umstände kein Grund besteht, mit dem Eintritt unvorhersehbarer Schadensfolgen wenigsten zu rechnen .
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    a) Der erkennende Senat geht insofern von den in der arzthaftungsrechtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen aus, wonach der Belegarzt von dem Zeitpunkt an vertraglich (§ 278 BGB) wie deliktisch (§ 831 BGB) für Fehler der geburtsbetreuenden Hebamme(n) einstehen muss, in dem die Leitung der Geburt zu seiner Vertragsaufgabe geworden ist - auch wenn die fehlerhaft handelnde Hebamme nicht bei ihm angestellt war (vgl. BGH, VersR 1995, 706 ff.; VersR 2000, 1146 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 99 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 254 ff.).
  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02

    Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    Der Senat (vgl. etwa : OLG Hamm, VersR 2002, 1163; 2004, 386) hat - wie auch andere Gerichte (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Stuttgart, VersR 2009, 80 und Nachweise bei Strücker-Pitz, VersR 2007, 1466, 1467) - in der jüngeren Vergangenheit für Beeinträchtigungen eines derartigen Ausmaßes angesichts des hohen Wertes, den die Art. 1 und 2 GG der Menschenwürde beimessen, ein Schmerzensgeld i.H.v. 500.000 EUR zuerkannt .
  • OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07

    Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    Der Senat (vgl. etwa : OLG Hamm, VersR 2002, 1163; 2004, 386) hat - wie auch andere Gerichte (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Stuttgart, VersR 2009, 80 und Nachweise bei Strücker-Pitz, VersR 2007, 1466, 1467) - in der jüngeren Vergangenheit für Beeinträchtigungen eines derartigen Ausmaßes angesichts des hohen Wertes, den die Art. 1 und 2 GG der Menschenwürde beimessen, ein Schmerzensgeld i.H.v. 500.000 EUR zuerkannt .
  • OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    Der Senat (vgl. etwa : OLG Hamm, VersR 2002, 1163; 2004, 386) hat - wie auch andere Gerichte (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Stuttgart, VersR 2009, 80 und Nachweise bei Strücker-Pitz, VersR 2007, 1466, 1467) - in der jüngeren Vergangenheit für Beeinträchtigungen eines derartigen Ausmaßes angesichts des hohen Wertes, den die Art. 1 und 2 GG der Menschenwürde beimessen, ein Schmerzensgeld i.H.v. 500.000 EUR zuerkannt .
  • OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 130/01

    Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    Der Senat (vgl. etwa : OLG Hamm, VersR 2002, 1163; 2004, 386) hat - wie auch andere Gerichte (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Stuttgart, VersR 2009, 80 und Nachweise bei Strücker-Pitz, VersR 2007, 1466, 1467) - in der jüngeren Vergangenheit für Beeinträchtigungen eines derartigen Ausmaßes angesichts des hohen Wertes, den die Art. 1 und 2 GG der Menschenwürde beimessen, ein Schmerzensgeld i.H.v. 500.000 EUR zuerkannt .
  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    a) Der erkennende Senat geht insofern von den in der arzthaftungsrechtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen aus, wonach der Belegarzt von dem Zeitpunkt an vertraglich (§ 278 BGB) wie deliktisch (§ 831 BGB) für Fehler der geburtsbetreuenden Hebamme(n) einstehen muss, in dem die Leitung der Geburt zu seiner Vertragsaufgabe geworden ist - auch wenn die fehlerhaft handelnde Hebamme nicht bei ihm angestellt war (vgl. BGH, VersR 1995, 706 ff.; VersR 2000, 1146 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 99 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 254 ff.).
  • OLG Oldenburg, 16.01.1996 - 5 U 17/95

    Anspruch auf Schmerzensgeld auf Grund fehlender persönlicher Überwachung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    Den Beklagten zu 5. und 6. ist mithin nicht (nur) die Fehlinterpretation der CTG-Aufzeichnungen - was die Schwere der kindlichen Beeinträchtigung betrifft - vorzuwerfen, sondern eine Überschreitung ihrer Kompetenzen durch die Nichtinformation des diensthabenden Arztes, dem allein die Beurteilung des aufgezeichneten eindeutig pathologischen CTG-Befundes oblag (vgl. zu dieser Aufgabenverteilung auch : OLG Oldenburg, VersR 1997, 1236).
  • OLG Koblenz, 16.12.2020 - 5 U 836/18

    Schmerzensgeldbemessung bei einem Geburtsschaden mit lebenslangen Dauerschäden

    Hierdurch wird deutlich, dass das nach den oben dargestellten Grundsätzen maßgebliche Gesamtbild der Erkrankung der Klägerin trotz seiner Schwere bezüglich des Maßes der Lebensbeeinträchtigung hinter den Fallgestaltungen zurückbleibt, die Gegenstand der von der Klägerin genannten und anderen Referenzentscheidungen waren und bei denen - teils indexiert - ein höheres Schmerzensgeld als 500.000,00 EUR zugesprochen worden ist (so etwa OLG Zweibrücken, Urteil vom 22. April 2008 - 5 U 6/07 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2012 - 20 U 157/10 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2002 - 3 U 156/00 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 5 U 130/01 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. September 2009 - I-3 U 9/08 -, juris).
  • LG Detmold, 18.04.2012 - 10 S 169/11

    Feststellungsinteresse bei fehlender Erwartung des Eintritts zukünftiger Schäden

    Die Kammer verkennt nicht, dass bei der Prüfung dieser Frage ein besonders hoher Maßstab anzulegen ist und das diesbezügliche Feststellungsinteresse nur dann verneint werden kann, wenn der Eintritt zukünftiger Schäden bei verständiger Würdigung der Umstände unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 20.03.2011, VI ZR 325/99, NJW 2001, S. 3414, 3415; OLG Hamm, Urt. v. 14.09.2009, 3 U 9/08, BeckRS 2010, 03280).

    Die Kammer verkennt nicht, dass bei der Prüfung dieser Frage ein besonders hoher Maßstab anzulegen ist und das diesbezügliche Feststellungsinteresse nur dann verneint werden kann, wenn der Eintritt zukünftiger Schäden bei verständiger Würdigung der Umstände unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 20.03.2011, VI ZR 325/99, NJW 2001, S. 3414, 3415; OLG Hamm, Urt. v. 14.09.2009, 3 U 9/08, BeckRS 2010, 03280).

  • OLG Dresden, 22.05.2018 - 4 U 1231/17

    Umfang der Ersatzfähigkeit des entgangenen Gewinns eines selbstständigen

    Umgekehrt bedeutet dies aber, dass dem Kläger ein Feststellungsanspruch für nicht vorhersehbare immaterielle Schäden nicht versagt werden darf (vgl. BGH U.v.7.7.1970, VI ZR 233/69; OLG Hamm, U.v.14.9.2009, I-3 U 9/08).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08

    Haftung von Arzt und Hebamme für Behandlungsfehler bei einer Geburt

    Auch der erkennende Senat geht davon aus, dass es zum Pflichtenkreis einer Hebamme unter der (ärztlich geleiteten) Geburt gehört, CTG-Auffälligkeiten, die auf ein Unwohlsein des Kindes deuten können, zu erkennen, und dass es die Pflicht einer Hebamme zur sorgfältigen Berufsausübung (vgl. § 2 HebO NW) verletzt, wenn sie trotz auffälliger kindlicher Herztonfrequenzen in der laufenden CTG-Aufzeichnung den in Rufbereitschaft befindlichen diensthabenden gynäkologischen Belegarzt zur weiteren Beurteilung der möglichen fetalen Gefährdungslage nicht rechtzeitig und mit der gebotenen Dringlichkeit hinzuzieht (vgl. zuletzt: Senatsurteil vom 14.09.2009 - 3 U 9/08).- Dem entspricht die Aussage des Beklagten zu 2. bei seiner Anhörung durch den Senat, wonach die in der Klinik der Beklagten zu 1. angestellten Hebammen kraft ihrer Ausbildung ein CTG "selbst hätten auswerten können" und "bei Auffälligkeiten im CTG-Verlauf die Ärzte hätten informieren müssen".
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 3 U 112/10

    Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung der Klage wegen postnataler

    Der vom Senat am 14.09.2009 entschiedene Fall (Senat, 3 U 9/08) betraf die Kompetenzüberschreitung von Hebammen im Verhältnis zum Belegarzt, ohne dass den dort handelnden Hebammen zuvor genügend klare Anweisungen zum Umgang mit geburtshilflichen Problemsituationen an die Hand gegeben worden waren.
  • LG Detmold, 14.10.2016 - 1 O 245/14

    Schadensersatz - Schmerzensgeld - Notarzteinsatz - Behandlungsfehler

    Dass aufgrund des Zeitablaufs mittlerweile eine weitergehende Konkretisierung des Zahlungsanspruchs möglich wäre, steht dem nicht entgegen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.09.2009 - 3 U 9/08, zitiert bei juris Rn. 86).
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